LVA 24 erklärt dem Versicherungsnehmer die Situation bezüglich seiner aktiven bzw. inaktiven Verträge, bereitet die Unterlagen für die AdvoFin auf und ist auch für die Übermittlung verantwortlich.
Für diese akribische und wichtige Tätigkeit (vollständige und korrekte Unterlagen erhöhen die Prozessgewinnwahrscheinlichkeit deutlich) verrechnet LVA 24 einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 90,– (inkl. 20% Ust.).
WICHTIG: Sollte der Geschäftsfall vom Prozessfinanzierer nicht angenommen werden, bekommt der Versicherungsnehmer den vollen Verwaltungskostenbeitrag in voller Höhe binnen 30 Tagen retour bezahlt!
Für sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass entweder das Prozesskostenrisiko von der AdvoFin AG übernommen wird oder sie ihren Verwaltungskostenbeitrag zurückerstattet bekommen! Das verstehen wir unter Fairness und Partnerschaft!
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
Pressestelle
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1

Related Articles
Nachhaltigkeit - Transformation von der Wegwerfgesellschaft hin zur Kreislaufwirtschaft - das System MABEWO AG - Wohlstand erhalten und Ökonomie neu denken, von Jörg Trübl, CEO der MABEWO AG, Schweiz Die Transformation der Weltwirtschaft schreitet voran. Die Wegwerfgesellschaft - Produkt der Industrialisierung seit 1780 beginnend -...
ARAS GROUP DWC LLC: BaFin ordnet Einstellung der Werbung für das Kreditgeschäft an Datum: 04.08.2017, geändert am 16.01.2018 Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate),...
Man hat gemerkt wie beide Spieler erschrocken waren, vor allem Ilkay Gündogan, als man die Reaktionen aus Deutschland mitbekommen hat. Vor allem die Reaktion der BILD Zeitung. Für dieses Boulevardblatt...